Fragen und Antworten (FAQ)
| Fragen | Antworten |
| Wo genau und wann wird die Agri-PV Freiflächenanlage gebaut? | Das Projekt entsteht in der Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße auf einer Fläche von ca. 8,3 Hektar direkt entlang der Autobahn A5. Der Bau beginnt im Herbst 2026, mit der Fertigstellung und Einspeisung in das Stromnetz ist bis Ende Mai 2027 zu rechnen. |
| Wie viele Beteiligungspakete benötige ich, um mich an dem Agri-PV Projekt zu beteiligen? | Ein (1) Beteiligungspakete (bestehend aus ZWEI Genossenschaftsanteil und EINEM Nachrangdarlehen) reicht aus. |
| Was ist die maximale Anzahl an Beteiligungspaketen, die ich zeichnen darf? | Die Höchstzahl sind 30 Beteiligungspakete a 1.500 €, und entspricht somit maximal 45.000 € Beteiligungshöhe. |
| Wo und wie kann ich verbindliche Wünsche für Beteiligungspakete vormerken? | Es gibt eine schriftliche Interessenbekundung, die ausgefüllt werden muss und elektronisch an die Genossenschaft übermittelt werden muss (E-Mail oder Fax). Am Ende einer zweimonatigen Phase (Ende November) entscheidet der Projektbeirat, wer wie viele Beteiligungspakete zeichnen darf. Mehr Details hierzu kommen in den nächsten Wochen. |
| Was ist Agi-PV? | Mehrfach- / Doppelnutzung von Landwirtschaft und Erzeugung erneuerbarer Energien |
| Was ist ein Nachrangdarlehen? | Ein Nachrangdarlehen ist eine spezielle Form des Darlehens, die eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und klassischem Fremdkapital (wie einem Bankkredit) einnimmt. Das entscheidende Merkmal ist die sogenannte Nachrangklausel. Hauptmerkmale eines Nachrangdarlehens – Der Nachrang (Rangrücktritt): Im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Kreditnehmers werden die Forderungen des Nachrangdarlehensgebers erst nach allen anderen regulären Gläubigern (z. B. Banken, Lieferanten, Mitarbeitern) bedient. Erst wenn diese komplett ausbezahlt sind und noch Vermögen übrig ist, kommt der Nachrangdralehensgeber an die Reihe. Er steht im Rang allerdings noch vor den eigentlichen Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern/Aktionären). – Höhere Verzinsung: Da das Risiko eines Totalverlusts für den Geldgeber durch den Nachrang deutlich höher ist als bei einem normalen Kredit, wird dieses Risiko in der Regel durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen. – Keine dinglichen Sicherheiten: Nachrangdarlehen werden fast immer unbesichert (blanko) vergeben. Es werden also keine Immobilien oder Maschinen als Sicherheit hinterlegt. – Wirtschaftliches Eigenkapital: Für Banken, die das Unternehmen zusätzlich finanzieren, wird das Nachrangdarlehen aufgrund des Rangrücktritts oft wie Eigenkapital gewertet. Das verbessert die Bonität (Rating) des Unternehmens und erleichtert die Aufnahme von weiterem, günstigerem Bankkapital. |
| Wie werden die Nachrangdarlehen verzinst? | Unsere Nachrangdarlehen werden mit 4% verzinst. Bei positiv verlaufenden Erträgen (womit wir fest rechnen) ergibt es eine zusätzliche Ausschüttung auf die Genossenschaftsanteile. |
| Wie hoch wird die variable Zusatzausschüttung sein? | Unsere Genossenschaft strebt eine Mindest-Rendite an. Alle über diese Mindest-Rendite hinausgehende Gesamt-Rendite werden an alle Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet. |
| Wie und durch wen wird die Gesamt-Rendite ermittelt? | Für die Ermittlung der Gesamt-Rendite ist der Projektbeirat zuständig. |
| Wer ist Mitglied im Projektbeirat? | Der Projektbeirat besteht insgesamt aus 5 Personen, und wird aus Kreisen des Vorstands (2 Personen), und 3 weiteren Genossenschaftsmitgliedern ausgewählt (freiwillige vor!) |
| Ich habe schon Genossenschaftsanteile, muss ich für Beteiligungspakete zusätzliche Anteile zeichnen? | Ja, dies ist für die Finanzierung des Invests erforderlich. |
| Wann beginnt die Zeichnungsfrist? | Mitte September. |
| Wann steht fest, wie viele meiner gewünschten Beteiligungspakete ich zugeteilt bekomme? | Die Zeichnungsfrist läuft 2 Monate, danach werden Ende November vom Projektbeirat die Beteiligungspakete beschlossen. Sie werden dann im Nachgang informiert, ob und wie viele Sie von den gewünschten Beteiligungspakete erhalten. |
| Kommt in dem Projekt ein Batteriespeicher zum Einsatz? | Der Baubeginn und die Inbetriebnahme werden zunächst OHNE einen Batteriespeicher erfolgen. Im Projekt wird jedoch bereits das Thema Batteriespeicher für eine weitere Ausbaustufe betrachtet und wurde bereits kalkuliert, eine Umsetzung (des bereits genehmigten) Batteriespeichers erfolgt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, und wirkt sich dann positiv auf die Erträge aus. |
| Wann werden die Beteiligungspakete von meinem hinterlegten Bankkonto abgebucht? | Die Abbuchung der Beteiligungspakete erfolgt im Anfang/Mitte Dezember 2026. |
